Unterschied zwischen alkoholfrei und 0,0 % vol.
Tatsächlich sind alkoholfrei und 0,0 % vol. laut Lebensmittelrecht keine Synonyme. Der Unterschied ist klar geregelt: Ein alkoholfreies Getränk darf noch bis zu 0,5 % vol. Alkohol enthalten, alles darüber darf sich nicht alkoholfrei nennen. Bei einem Getränk ohne Alkohol sollte garantiert werden, dass 0,0 % vol. Alkohol enthalten sind. Lebensmittelrechtlich sind aber immer noch bis zu 0,03 % vol. erlaubt.
ALKOHOLFREI:
DAS STECKT DAHINTER
Dass bei einem alkoholfreien Getränk immer noch Alkohol enthalten ist, liegt daran, dass bei jedem Gärungsprozess eine geringe Menge Alkohol entsteht. Sogar eine sehr reife Banane kann durch Gärung bis zu 0,6 % vol. Alkohol enthalten. Außerdem kann während des Produktionsprozesses nicht immer ganz gewährleistet werden, dass der gesamte Alkoholanteil eines Getränks entzogen wurde. Bei alkoholfreien Getränken wird der Alkohol mittels Entalkoholisierungsverfahren nach dem Brauen bzw. der Gärung herausgezogen. Nach heutigem Stand der Technik können nicht alle Verfahren die komplette Entfernung gewährleisten. Deshalb liegt hier die Toleranzgrenze bei 0,5 % vol. Restalkohol.
DIE INNOVATION 0,0 % vol.
Produkte, die mit 0,0 % vol. gekennzeichnet sind, stellen eine jüngere Entwicklung auf dem Markt dar. Der technologische Fortschritt ermöglicht es, den Alkohol effizienter zu entfernen. Dennoch können während des Produktionsprozesses geringfügige Abweichungen auftreten, weshalb eine Toleranz von 0,03 % vol. zulässig ist.
Durch das Entfernen des Alkohols sind alkoholfreie Optionen kalorienärmer, sie enthalten nur noch etwa ein Drittel der üblichen Kalorienmenge. Dies, kombiniert mit der minimalen Alkoholmenge, trägt dazu bei, dass der Stoffwechsel weniger beeinträchtigt wird, Heißhungerattacken vermieden werden und der Körper sich schneller erholen kann.