Hand einer Person, die neben einem Glas Bier und Autoschlüsseln auf einem Holztisch liegt, symbolisiert die Wichtigkeit der Entscheidung gegen Alkohol am Steuer auf der Informationsseite zum Thema "Alkohol am Steuer"

Alkohol am Steuer?
Nie eine gute Idee!

Alkohol und Autofahren sind eine gefährliche Mischung. Uns allen sollte bewusst sein: ein Unfall unter Alkoholeinfluss riskiert nicht nur das eigene Leben. Andere könnten ebenfalls betroffen sein. Dieses Risiko ist den vermeintlich schnelleren Heimweg nicht wert.

Für junge Fahrer und Fahranfänger ist Alkohol tabu

Gerade den Führerschein in der Tasche? Dann gilt: Für Fahranfänger und alle bis 21 Jahre herrscht eine Promillegrenze von 0,0. Diese Bestimmung gilt bis zum 21. Geburtstag oder für zwei Jahre nach Erwerb der Fahrerlaubnis. Bei Missachtung drohen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und eine verlängerte Probezeit.

Diese Strafen drohen beim Fahren unter Alkoholeinfluss

Nach der Probezeit erlaubt der Gesetzgeber das Fahren mit bis zu 0,3 Promille. Ein durchschnittlicher Mann erreicht diesen Wert nach etwa einem halben Liter Bier oder 0,2 Litern Wein. Bei Frauen genügen bereits 0,3 Liter Bier oder 0,1 Liter Wein, um diesen Wert zu erreichen. Aber Vorsicht: Schon ab 0,3 Promille kann die Kontrolle über die Motorik verloren gehen. Treten dann Fahrunsicherheiten oder Fahrfehler auf, klassifiziert der Gesetzgeber dies als "relativ fahruntüchtig", was ebenfalls schon zur Bestrafung wegen Trunkenheitsdelikten führen kann. Ab 1,1 Promille gilt man als “absolut fahruntüchtig”, ein Fahren wird unabhängig von der tatsächlichen Fahrweise als Trunkenheitsfahrt bestraft. Daher: Wer fährt, sollte auf Alkohol verzichten. Es ist wichtig zu wissen, dass der Alkoholabbau nur langsam vonstattengeht. Pro Stunde baut der Körper nur 0,1 Promille ab. Nach einem halben Liter Bier sollte man also erst nach rund fünf Stunden wieder ans Steuer. Sicherheitshalber sollte der Fahrer besser ganz auf Alkohol verzichten.

Bei Überschreitungen der Grenzwerte drohen Strafen. Je nach Vergehen können dies Bußgelder bis zu 1500 Euro, Punkte in Flensburg oder sogar der Verlust des Führerscheins und Freiheitsstrafen sein.

Heute bieten sich weitere alkoholfreie Alternativen als nur die üblichen Softdrinks. Entalkoholisierte Biere oder Weine beispielsweise enthalten kaum Alkohol. Die Folge: Auch größere Mengen machen nicht betrunken. Das hat eine Studie der Universität Freiburg untersucht.
Dazu haben 78 Probanden innerhalb von einer Stunde 1,5 Liter alkoholfreies Bier mit einem Alkoholgehalt in Höhe von 0,41–0,42 % vol. getrunken. Anschließend wurde in viertel- bzw. halbstündlichen Intervallen Blut zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration abgenommen. Die maximal festgestellte Konzentration betrug 0,0056 ‰** – weit unterhalb der Grenze für Fahruntüchtigkeit. Nur 30 Minuten später wurde bei keinem der Teilnehmer Alkohol im Blut gemessen.

 

**Quelle: A. Thierauf, M. Große Perdekamp & V. Auwärter (2012). Maximale Blutalkoholkonzentration nach forciertem Konsum von alkoholfreiem Bier. Springer